The Dark Side of Corporate Compliance: Part II - Over-Compliance
In der Realität von Compliance-Abteilungen, in Unternehmen generell - in denen nicht nur spezialisierte Compliance-Juristen, sondern auch andere Akteure mit Compliance im weiteren Sinne befasst sind - ist der Ausgangspunkt bei der Anwendung relevanter Regelwerke längst nicht mehr nur derjenige (gesetzliche) Normbestand, der auf Unternehmen zwingend rechtlich anwendbar ist. Unternehmen